Die EAP ist eine von der Berufsgenossenschaft und gesetzlichen Unfallversicherung speziell entwickelte ambulante Form der Rehabilitation.
Verordnungen müssen zunächst vom Kostenträger genehmigt werden. Bei Privatpatienten werden diese von den niedergelassenen Ärzten ausgestellt. Verordnungen von der Bundeswehr sind nicht genehmigungspflichtig.
In der Regel dauert die EAP 14 Tage, kann aber bei Bedarf nach einer ärztlichen Kontrolluntersuchung für weitere 14 Tage verlängert werden.
An Ihrem ersten Therapietag erhalten Sie im Rahmen eines kurzen Aufnahmegespräches unserer Ärztin Ihr Therapieprogramm. Dabei wird eine intensivierte physiotherapeutische Behandlung durch ein muskuläres Aufbautraining an den Geräten ergänzt. Somit entsteht ein ganzheitliches Therapiekonzept.
Ziel ist es, die Arbeits- bzw. Leistungsfähigkeit nach Unfallverletzungen zügig wiederherzustellen.
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